EcoDesign 2026 und Klasse 5: was die Vorschriften heute verlangen
Übersicht der EcoDesign-ErP-Anforderungen, des Energielabels A++/A+ und der Norm EN 303-5 Klasse 5 für Biomassekessel, die in Luxemburg und Belgien in Verkehr gebracht und installiert werden.
Drei Texte, die nicht zu verwechseln sind
Drei unterschiedliche Regelwerke gelten für Biomassekessel, die in Luxemburg und Belgien verkauft werden. Sie zu verwechseln ist die Hauptursache für nicht konforme Angebote.
Die ErP- / EcoDesign-Verordnung 2015/1189 legt seit 2020 Mindestanforderungen an Wirkungsgrad und Emissionen für JEDEN Festbrennstoffkessel fest, der auf den europäischen Markt gebracht wird — nicht konforme Geräte dürfen nicht verkauft werden. Die ErP- / Energy-Label-Verordnung 2015/1187 schreibt parallel das Energielabel A+++ → G sichtbar am Produkt vor. Und die Norm EN 303-5 (Fassungen 2012 und 2021) definiert die Klassen 3, 4 und 5 anhand des im Labor gemessenen Wirkungsgrads und der Emissionen.
Was sich 2026 ändert
Seit dem 1. Januar 2026 verlangen mehrere luxemburgische und belgische Energieprämien (insbesondere der Klimabonus für den Austausch fossiler Heizkessel) einen Biomassekessel, der nach EN 303-5 Klasse 5 zertifiziert ist UND mindestens das Energielabel A+ trägt. Praktisch schließt dies ältere "low-tech"-Kessel aus und lenkt den Markt zu Biomasse-Brennwertkesseln, langsam verbrennenden Modellen und modernen Holzvergasern.
Für bestehende Anlagen gibt es derzeit keine rückwirkende Austauschpflicht. Bei einer öffentlich geförderten Sanierung muss der angestrebte Jahreswirkungsgrad jedoch den EcoDesign-2022-Schwellen entsprechen (Jahreswirkungsgrad ≥75 % bei manuell beschickten Kesseln, ≥77 % bei automatischen).
Technische Kriterien Klasse 5
EN 303-5:2012 und 2021 definieren die Klasse 5 anhand der folgenden Schwellen, gemessen bei Nennleistung und Teillast:
- Nutzungsgrad ≥ 87 % (manuell beschickt) bzw. ≥ 89 % (automatisch)
- CO-Emissionen ≤ 700 mg/Nm³ (manuell) / ≤ 500 mg/Nm³ (automatisch) bei 10 % O₂
- OGC-Emissionen ≤ 30 / 20 mg/Nm³
- Staubemissionen ≤ 60 / 40 mg/Nm³
- Prüfung mit definiertem Brennstoff (Pellets ENplus A1, Scheitholz mit Feuchte ≤25 %, Hackschnitzel M30)
Tatano-Modelle mit Klasse-5-Konformität
Das gesamte aktuelle Tatano-Sortiment für die Märkte LU/BE ist nach EN 303-5 Klasse 5 zertifiziert und trägt das Energielabel A+ oder A++: Blu Evo, Kalorina Serie 22 CL5 Pellet und Cippato, Kalorina LE-PA Klasse 5, Kalorina LE-PA Cippato, Kalorina Serie 23 mit beweglichem Rost, Kalorina Mini K Low Emission. Frühere Klasse-4-Modelle werden seit 2024 nicht mehr vertrieben.
Die "papierne" Konformität reicht nicht aus: Der reale Wirkungsgrad vor Ort hängt vom Schornsteinzug, dem verwendeten Brennstoff (Feuchte, Körnung) und der Wartung ab. Die Zertifikate werden im Labor erstellt, der Betrieb folgt den allgemein anerkannten Regeln der Technik, die wir im Installationshandbuch und bei der Inbetriebnahme dokumentieren.
Ihre Pflichten beim Austausch eines alten Kessels
Um den Klimabonus 2026 (Luxemburg) oder die regionalen belgischen Energieprämien (Wallonien, Flandern, Brüssel) in Anspruch zu nehmen, muss Ihr neuer Kessel zwingend: nach EN 303-5 Klasse 5 zertifiziert sein (Nachweis: Konformitätserklärung des Herstellers), ein Energielabel ≥ A+ tragen und von einem zugelassenen Installateur eingebaut werden (in Luxemburg "Maison Energie"-Zertifizierung oder gleichwertig; in Wallonien Zulassung nach Kategorie).
Das Altgerät muss demontiert und sein Abtransport bescheinigt werden, damit die Prämie ausgezahlt wird. Bewahren Sie Kauf- und Installationsrechnungen UND den Entsorgungsnachweis des Altgeräts auf — sie werden bei der Auszahlung verlangt.
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